EU 2024/2690
11 Beiträge · Teil von NIS-2
- Sind Sie Anbieter einer Online-Suchmaschine gemäß EU 2024/2690? Eine Liste blauer Links ist nicht erforderlich. Auch eine KI, die das Web durchsucht und daraus eine Antwort baut, kann eine Online-Suchmaschine sein.
- Sind Sie Anbieter eines Online-Marktplatzes gemäß EU 2024/2690? Ein Webshop ist noch kein Online-Marktplatz. Entscheidend ist, ob Verbraucher über Ihre Plattform Verträge mit anderen Unternehmern oder Verbrauchern schließen können.
- Sind Sie Anbieter eines Content Delivery Network gemäß EU 2024/2690? Ein Cache macht noch kein Content Delivery Network. Entscheidend sind dezentrale Server, schnelle und verfügbare Auslieferung sowie der Dienst für Inhalteanbieter.
- Sind Sie Rechenzentrumsdiensteanbieter gemäß EU 2024/2690? Ein paar Server in einem Raum machen noch keinen Rechenzentrumsdienst. Entscheidend sind die angebotene Leistung, spezielle Strukturen, Strom, Kühlung, Verbindung und Betrieb.
- Sind Sie Cloud-Computing-Diensteanbieter gemäß EU 2024/2690? Eine Anwendung im Internet ist noch nicht automatisch Cloud. SaaS kann aber sehr wohl darunterfallen. Entscheidend sind Abruf, Fernzugang, Skalierbarkeit, Elastizität und gemeinsam nutzbare Rechenressourcen.
- Betreiben Sie ein TLD-Namenregister gemäß EU 2024/2690? Sie verkaufen Domains? Dann sind Sie noch lange kein TLD-Namenregister. Entscheidend ist, wer eine Top-Level-Domain verwaltet und technisch verantwortet.
- Sind Sie DNS-Diensteanbieter gemäß EU 2024/2690? DNS läuft bei Ihnen einfach mit? Das kann reichen: Wer rekursives DNS öffentlich oder autoritatives DNS für Kunden anbietet, kann größenunabhängig unter NIS-2 fallen.
- Sind Sie Managed Security Service Provider gemäß EU 2024/2690? SOC, SIEM, Managed EDR, Penetrationstest oder nur Beratung: Wann ist ein IT-Sicherheitsdienstleister wirklich ein MSSP nach NIS-2 – und wann nicht?
- Sind Sie Managed Service Provider gemäß EU 2024/2690? Viele Systemhäuser und IT-Dienstleister sind unsicher, ob sie als Managed Service Provider unter NIS-2 und EU 2024/2690 fallen. Wir zerlegen die Definition, Größenregeln und Grenzfälle.
- EU-Durchführungsverordnung 2024/2690: Für wen gilt sie? Die EU-Durchführungsverordnung 2024/2690 macht NIS-2 für elf Anbietergruppen sehr konkret. Wir erklären, wer dazugehört, was geregelt wird und warum nicht jedes NIS-2-Unternehmen betroffen ist.
Von der Theorie zur Umsetzung
Wie eine Zusammenarbeit aussieht, steht auf der Seite zu NIS-2.
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