Betrifft NIS-2 Ihr Unternehmen? Finden Sie es in 2 Minuten heraus.
Tausende Unternehmen in Deutschland sind erstmals von der NIS-2-Richtlinie betroffen — viele wissen es noch nicht. Auch Zulieferer in der Lieferkette können in den Geltungsbereich fallen.
Prüfen Sie Ihre Betroffenheit mit unserem kostenlosen Schnellcheck und erfahren Sie, welche Maßnahmen Sie jetzt ergreifen müssen.
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Was ist NIS-2?
NIS-2 ist eine EU-Richtlinie, die Mindestanforderungen an die Cybersicherheit für Unternehmen und Einrichtungen in kritischen und wichtigen Sektoren festlegt. Sie löst die ursprüngliche NIS-Richtlinie ab und erweitert den Anwendungsbereich drastisch.
In Deutschland wird NIS-2 durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt. Unternehmen müssen Risikomanagement-Maßnahmen umsetzen, Vorfälle melden und die persönliche Haftung der Geschäftsleitung beachten.
Wer ist betroffen?
NIS-2 unterscheidet zwischen „wesentlichen" und „wichtigen" Einrichtungen. Die Betroffenheit hängt von Sektor und Unternehmensgröße ab:
Wesentliche Einrichtungen
Energie, Transport, Bankwesen, Gesundheit, Trinkwasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung und Raumfahrt — ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Umsatz.
Wichtige Einrichtungen
Post, Abfall, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe, digitale Dienste und Forschung — ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Umsatz.
Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, wenn sie als Zulieferer in der Lieferkette einer wesentlichen Einrichtung agieren.
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Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Ihr Unternehmen von der NIS-2-Richtlinie betroffen ist und welche Maßnahmen erforderlich sind.
Was ist NIS-2?
Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security) ist eine EU-weite Regelung zur Cybersicherheit. Sie verpflichtet Unternehmen bestimmter Sektoren und Größen zu umfassenden Sicherheitsmaßnahmen.
Hinweis: Diese NIS-2-Betroffenheitsprüfung von einfachiso.de dient lediglich als Orientierungshilfe. Das Ergebnis ist rechtlich nicht bindend. Alle Antworten werden automatisiert erstellt und nicht von einfachiso.de oder anderen unabhängigen Stellen geprüft. Von daher ersetzt sie nicht die Prüfung zur Selbst-Identifizierung und hat für eventuelle Verfahren keine Indizwirkung.
NIS-2-Anforderungen
Die Richtlinie definiert zehn Mindestmaßnahmen, die betroffene Unternehmen umsetzen müssen:
Risikomanagement
Systematische Risikoanalyse und Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen.
Vorfallmeldung
Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden — mit Folgemeldung in 72 Stunden.
Lieferkettensicherheit
Sicherheitsanforderungen an Lieferanten und Dienstleister müssen vertraglich festgelegt und überwacht werden.
Geschäftsleitungshaftung
Die Geschäftsleitung haftet persönlich für die Einhaltung der Cybersicherheitsmaßnahmen und muss Schulungen absolvieren.
Wie einfachISO Ihnen hilft
Wir unterstützen Sie in vier Schritten auf dem Weg zur NIS-2-Konformität.
Betroffenheitscheck
Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen unter NIS-2 fällt und welche Anforderungen für Sie gelten.
Gap-Analyse
Wir bewerten Ihren aktuellen Stand anhand der NIS-2-Anforderungen und erstellen einen konkreten Maßnahmenplan.
Maßnahmenumsetzung
Gemeinsam setzen wir die technischen und organisatorischen Maßnahmen um — von Risikomanagement bis Incident Response.
Nachweisführung
Wir helfen Ihnen, die geforderte Dokumentation und Nachweise für Behörden und Audits aufzubauen.
Häufige Fragen zu NIS-2
Was ist NIS-2 einfach erklärt?
Mehr dazu im Blog: „Was ist NIS-2? Einfach erklärt für Unternehmen“
Gilt NIS-2 in Deutschland schon?
Mehr dazu im Blog: „NIS-2 einfach ignorieren? Warum das keine gute Idee ist“
Wen betrifft NIS-2?
Mehr dazu im Blog: „NIS-2-konform werden? Ein praktischer Weg für Unternehmen“
Was müssen betroffene Unternehmen tun?
Mehr dazu im Blog: „NIS-2-konform werden? Ein praktischer Weg für Unternehmen“
Wie schnell muss ein Sicherheitsvorfall gemeldet werden?
Mehr dazu im Blog: „NIS-2 Incident-Management: Was Unternehmen brauchen“
Ist NIS-2 nur ein IT-Thema?
Mehr dazu im Blog: „NIS-2: All-Gefahren-Ansatz? – Was müssen Sie tun“
Müssen wir auch unsere Lieferanten absichern?
Mehr dazu im Blog: „NIS-2 und Lieferanten: Risiken vermeiden“
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
NIS-2 betrifft Ihr Unternehmen?
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