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ISO 27001

ISO 27001: Nicht-elektronische Datenträger sicher entsorgen

Joachim Reinke
Von Joachim Reinke
Gründer & Geschäftsführer
Mitarbeiter verhindert die Entsorgung vertraulicher Unterlagen im normalen Altpapier

Auf dem Weg zu einer ISO 27001-Zertifizierung kommt jedes Unternehmen an diesem Thema vorbei: Datenträger-Entsorgung oder -aufbereitung für die Wiederverwendung (Anforderung A.7.10).

In der ISO 27001 bezieht sich dies ausdrücklich auf jede Art von Datenträger, also nicht nur auf Elektronik.

Hier geht es erst einmal nur um nicht-elektronische Datenträger, also bspw. Papier, alte Backup-Bänder etc. Für die Entsorgung von elektronischen Datenträgern haben wir hier einen separaten Artikel.

Die kurze Antwort

Ja, auch nicht-elektronische Datenträger müssen sicher entsorgt werden. Papier einfach in den normalen Papierkorb zu werfen oder alte Backup-Bänder unsortiert an einen Entsorger zu geben, ist bei schützenswerten Informationen keine saubere Lösung. ISO 27001 verlangt eine Vorgehensweise zum sicheren Löschen und Vernichten von Informationen für alle Informationsträger.

Es geht nicht nur um Geräte, sondern um Informationen

Der richtige Blick ist nicht: „Ist das elektronisch oder nicht?“ Der richtige Blick ist: Welche Informationen stecken darauf und was passiert, wenn sie in falsche Hände geraten? Deshalb gehören Papierakten, Ausdrucke, Versandlisten, Notizen, Vertragsunterlagen, alte Archivmedien und Sicherungsbänder genauso in den Blick wie klassische IT-Datenträger.

Papier ist oft der unterschätzte Datenträger

Papier wirkt harmlos, weil es altmodisch ist. Genau das macht es gefährlich. Ausdrucke mit Kundendaten, Personalunterlagen, Angebotskalkulationen, Verträge, Auditnotizen oder Besprechungsunterlagen landen schnell in Ablagen, Umzugskartons oder Altpapiercontainern. Für sensible Informationen ist das keine vertretbare Entsorgung. Wenn das BSI analoge Datenträger ausdrücklich in denselben Baustein wie digitale Datenträger einordnet, dann genau deshalb: Informationsschutz endet nicht am Drucker.

Papier gehört in geregelte Vernichtung, nicht in den normalen Abfall

In der Praxis heißt das: Papier mit schützenswertem Inhalt sollte nicht im offenen Papierkorb, in frei zugänglichen Sammelstellen oder lose beim Entsorger landen. Es braucht einen geregelten Weg zur Vernichtung. Wie genau der aussieht, hängt vom Risiko ab. Aber der Grundsatz bleibt gleich: Kritische Informationen dürfen das Unternehmen nicht in einer Form verlassen, in der sie ohne größeren Aufwand wieder gelesen oder zusammengesetzt werden können.

Alte Backup-Bänder sind kein Nostalgiethema

Backup-Bänder wirken in vielen Unternehmen wie ein Relikt. Genau deshalb werden sie oft organisatorisch schlecht behandelt. Dabei enthalten sie häufig besonders vollständige, historisch tiefe und sensible Datenbestände. Für magnetische Medien beschreibt NIST degaussing ausdrücklich als Purge-Methode: ein starkes Magnetfeld zerstört die gespeicherten magnetischen Muster. Zusätzlich bleibt physische Zerstörung eine robuste Option, wenn eine Wiederverwendung nicht nötig ist oder der Schutzbedarf hoch ist. Für deutsche Organisationen passt das zur BSI-Logik: Wenn sichere Behandlung oder Wiederverwendung nicht verlässlich möglich ist, ist Vernichtung die robustere Entscheidung.

Nicht alles muss gleich behandelt werden

Ein interner Ausdruck mit allgemeiner Terminübersicht ist etwas anderes als eine Personalakte. Ein altes Band mit Testdaten ist etwas anderes als ein Band mit produktiven Kundensicherungen. Die Sanitization-Entscheidungen sollte sich an der Vertraulichkeit der Informationen und am späteren Verbleib des Mediums orientieren. Genau deshalb ist es sinnvoll, auch bei Papier und Bändern nicht alles gleich zu behandeln, sondern nach Risiko zu unterscheiden.

Der häufigste Denkfehler

Der häufigste Denkfehler lautet: „Bei Papier reicht ein Schredder im Büro, und bei Bändern reicht halt irgendein Entsorger.“ Das kann stimmen, muss es aber nicht. Entscheidend ist nicht, dass irgendein Werkzeug im Raum steht, sondern dass der gesamte Prozess passt: Sammlung, Zwischenlagerung, Zugriffsschutz, Transport, Vernichtung und Nachweis. Hier geht es um eine Gesamtvorgehensweise: Mitarbeiter sollten wissen, wo der Shredder ist, wie sie ihn bedienen und was dort hineingehört.

Sammlung und Zwischenlagerung gehören mit dazu

Die eigentliche Schwachstelle liegt oft nicht erst bei der Vernichtung, sondern davor. Sensible Papiere liegen offen in Druckerräumen, in Kisten, in Allgemeinablagen oder werden „für später“ gesammelt. Alte Bänder liegen im Archiv, ohne dass klar ist, was darauf ist und wer darauf zugreifen kann. Wenn Sie sichere Entsorgung ernst meinen, müssen auch Sammlung und Zwischenlagerung geregelt sein.

Externe Vernichtung kann sinnvoll sein, aber nicht blind

Viele Unternehmen arbeiten bei Papier oder Bändern mit externen Entsorgern. Das kann sinnvoll sein, wenn Mengen groß sind oder wenn eine professionelle Vernichtung robuster ist als Improvisation im Büro. Entscheidend ist dann aber, dass der Weg dorthin sauber geregelt ist: Wer übergibt? Wie wird gesammelt? Wer bestätigt die Vernichtung? Bekommt man Vernichtungsnachweise?

Dokumentation ist auch hier nicht Kür

Wenn später jemand fragt, wie sensible Papierakten oder alte Backup-Bänder entsorgt wurden, ist es zu spät, das Verfahren erst dann zu erfinden. Ein gutes Entsorgungskonzept hält deshalb zumindest fest, welche Medienarten betroffen sind, welcher Schutzbedarf gilt, welches Verfahren verwendet wird und welche Nachweise aufbewahrt werden.

Was will der Auditor sehen?

Ein Auditor will in diesem Thema nicht hören: „Das machen wir schon irgendwie.“ Er will sehen, dass sensible Papierunterlagen, Backup-Bänder und andere nicht-elektronische Datenträger als Teil des Entsorgungsprozesses geregelt sind. Dazu gehören klare Verantwortlichkeiten, ggf. auch eine nachvollziehbare Einstufung nach Risiko, geregelte Sammlung und Vernichtung sowie belastbare Nachweise.

Der praktische Prüfblock

Papier, Etiketten, Ausdrucke, Mikrofilm und andere nicht-elektronische Datenträger verschwinden nicht sicher, nur weil sie im Altpapier liegen. Schutzbedarf und gewünschte Unlesbarkeit bestimmen das Verfahren.

  • Welche Papier- und Spezialmedien fallen an welchen Stellen an?
  • Welche Sicherheitsstufe muss der Aktenvernichter oder Dienstleister erreichen?
  • Sind Sammelbehälter bis zur Vernichtung gegen Zugriff geschützt?
  • Wie werden große Mengen, Fehlwürfe und besonders vertrauliche Einzelstücke behandelt?

Was im Audit belastbar sein sollte

Auditoren können nicht aus Papierschnipseln die ganze Wahrheit lesen. Sie können aber Verfahren, Behälter, Aufstellorte, Dienstleister, Nachweise und den tatsächlichen Umgang im Büro prüfen.

Im Rahmen eines Managementsystems nach ISO 27001 hängt das Thema außerdem mit Geräte sicher entsorgen, Informationslöschung, Informationen klassifizieren, Clear Desk und Clear Screen und Rückgabe von Assets zusammen. Diese Verbindungen verhindern, dass eine einzelne Richtlinie oder ein einzelnes Werkzeug als isolierte Wunderwaffe behandelt wird.

Interesse geweckt?

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Häufig gestellte Fragen

Muss Papier wirklich sicher vernichtet werden?
Ja, wenn darauf schützenswerte Informationen stehen. Das BSI behandelt Papier ausdrücklich als Datenträger im Baustein zum Löschen und Vernichten.
Reicht der normale Papierkorb aus?
Für unkritische Unterlagen mag das genügen. Für sensible Informationen nicht. Das BSI verlangt eine geregelte Vorgehensweise zum sicheren Löschen und Vernichten.
Sind alte Backup-Bänder noch ein Sicherheitsrisiko?
Ja. Gerade weil sie oft vollständige und historische Sicherungen enthalten, können sie sehr sensible Informationen tragen und müssen entsprechend behandelt werden. Die NIST-Guidance zu Media Sanitization gilt auch für solche Medien.
Was ist bei Backup-Bändern ein geeignetes Verfahren?
Bei magnetischen Medien nennt NIST unter anderem degaussing als Purge-Methode. Wenn Wiederverwendung nicht nötig ist oder der Schutzbedarf hoch ist, ist physische Zerstörung ebenfalls eine robuste Wahl.
Muss die Entsorgung dokumentiert werden?
Ja, das ist sehr sinnvoll. BSI und NIST denken das Thema ausdrücklich als geregeltes Konzept beziehungsweise Programm, nicht als spontane Einzelfalllösung.
Was ist der häufigste Fehler?
Zu glauben, dass Papier und alte Bänder organisatorisch harmlos seien. In Wirklichkeit verlassen sensible Informationen oft genau über solche Medien das Unternehmen.

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