Wir hatten hier und auch hier schon darüber berichtet: Das KHZG ermöglicht es jedem Krankenhaus, einen einen Antrag auf Förderung von Digitalisierungsprojekten und IT-Sicherheit zu stellen.
Mittlerweile hat das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) sein Versprechen wahr gemacht und deutlich vor Ende November die Antragsformulare zur Verfügung gestellt!
Wie geht es weiter? Das beschreiben wir hier:
Schritt 1: KHZG Antrag herunterladen
Das Antragsformular finden Sie hier auf der Seite des BAS - bitte laden Sie es auf Ihren Computer herunter und öffnen Sie es in einem PDF-Editor, mit dem Sie die Formular-Felder ausfüllen können.
ACHTUNG: Es kann sein, dass das BAS das Formular noch überarbeitet und der obige Link temporär "ins Leere" führt. Dann bitte auf dieser Seite nach dem überarbeiteten Formular suchen.
Schritt 2: KHZG Antrag für Ihre Projekte ausfüllen
Verwaltungs (Seite 1): Felder auf dieser Seite sind in einer Minute ausgefüllt: Ihre Landesbehörde, Ihr Bundesland, Informationen über Krankenhaus und Träger sowie Ihr Institutionskennzeichen.
Förderkategorie (Seite 2): Jetzt wird es richtig spannend: Hier können Sie auswählen, welches Ihrer Projekte Sie fördern lassen möchten.
Unser Tipp
Eine absolut sichere Bank für für Zuerkennung der Förderwürdigkeit sind die folgenden Projekte:
9. Telemedizinische Netzwerkstruktur zwischen Krankenhäusern und ggf. ambulanten Einrichtungen:
Hier können Sie Ihre Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) der Gematik fördern lassen - denn eine Kommunikation über die TI ist ab 2021 gesetzlich vorgeschrieben!
Die Anbindung an die TI wird in Deutschland durch zertifizierte Unternehmen angeboten, die bei der Gematik auf dieser Seite gelistet sind.
Einige der gelisteten Anbieter bieten eine sog. "TI as a Service"-Lösung - d.h. Ihr Krankenhaus muss keinerlei Kommunikationshard- und -software installieren. Die befindet sich wohlbehütet im geschützten und zertifizierten Rechenzentrum des Anbieters und wird 24/7 betreut.
10. Organisatorische und technische Vorkehrungen für Informationssicherheit
Mit dem § 75c des SGB V kommt die Verpflichtung, Informationssicherheit gem. dem B3S der DKG (dem sog. Branchenspezifischen Sicherheitsstandard) zu betreiben, sowieso auf Sie zu. Wieso also nicht fördern lassen?
Als Dienstleister (Beratung sowie auch Zertifizierung) kommen hier Unternehmen in Frage, die Kompetenzen auf dem Gebiet Informationssicherheit (IT-Sicherheit) nachweisen können.
WICHTIG: 15% des Antragsvolumens müssen zwingend für IT-Sicherheit verwendet werden!
Seite 3 (Beschreibung und Finanzierung): Hier beschreiben Sie kurz Ihr geplantes Projekt und dazu, welchen Anteil Ihr Krankenhaus selbst davon finanzieren kann.
Schritt 3: KHZG Antrag einreichen
Im dritten Schritt reichen Sie den ausgefüllten Antrag bei Ihrer Krankenhausaufsichtsbehörde ein - damit diese den Antrag prüfen und bewilligen kann und Ihre Digitalisierungsprojekte und IT-Sicherheit gefördert werden können!
Sie möchten den Antrag ausfüllen? Dann vereinbaren Sie doch einfach ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch mit uns!