Wir hatten hier schon darüber berichtet - ab dem 01.01.2022 kommt auf alle Krankenhäuser in Deutschland zu, sich verpflichtend um IT-Sicherheit (genauer: Informationssicherheit) zu kümmern. Und zwar auf demselben Niveau, wie dies schon seit einigen Jahren für die großen Krankenhäuser gilt.
Mittlerweile hat das Bundesamt für Soziale Sicherung eine grobe Beschreibung des Finanzierungsablaufs nach dem KHZG (dem Krankenhauszukunftsgesetz) online gestellt.
Keine Sorge - wir erklären Ihnen hier, wie es funktioniert:
Schritt 1: Krankenhausträger meldet Förderbedarf für IT-Sicherheit an
Konkret sieht dies wie folgt aus: Der Träger des Krankenhauses oder die Uniklinik meldet gegenüber dem Land seinen Bedarf an - und auch, wie dieser krankenhausseitig co-finanziert werden soll. Eine Bedarfsanmeldung geschieht auf einer Formvorlage, die das BAS in bis zum 30.11.2020 vorgeben wird.
Die Entscheidung über Förderwürdigkeit liegt dann beim Land.
WICHTIG: Das KHZG nennt bestimmte Digitalisierungsthemen ganz explizit - diese sind in jedem Fall förderwürdig! IT-Sicherheit (allgemein: Informationssicherheit) ist eines der zentral geforderten Themen - es muss zwingend mind. 10% des Projektbudgets ausmachen. Somit gehen wir davon aus, dass Bemühungen um die Einhaltung des B3S der DKG (des Branchenspezifischen Sicherheitsstandards) in jedem Fall förderwürdig sind - also teilweise durch den Krankenhauszukunftsfonds finanziert werden!
Nachdem der Krankenhausträger den Förderwunsch beschrieben hat, geht die Beschreibung an die zuständige Krankenhausaufsichtsbehörde - welche dies ist, ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Mal gibt es eigene Landesbehörden, mal sind Referate der entsprechenden Ministerien zuständig.
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Mehr InformationenSchritt 2: Das Land stellt beim BAS einen Antrag auf Förderung
Die Antragsformulare dafür gibt es wiederum ab dem 30.11.2020 zum Download beim BAS (Bundesamt für Soziale Sicherung).
Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich
- entweder das jeweilige Land
- oder die zu fördernden Einrichtungen mit mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligen.
Die Verteilung der Förderung geschieht über den Königsteiner Schlüssel mit Stand vom 01.10.2018.
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